Innerhalb der Grundbauweise kann ich natürlich teilweise nach Euren Wünschen variieren – ein paar cm höher oder tiefer legen, evtl. einen Rundstab mehr einsetzen (dafür kleinere Abstände)…
In gewissen Grenzen läßt sich sowas machen.
Beispiele:
Auslegung für Linkshänder ist nicht aufpreispflichtig, gilt aber in Sachen Rücktrittsrecht als Sonderanfertigung.
(S. AGB , §13 / 2)
Jede solche Sonderanfertigung ist mit einem anderen Aufwand verbunden; daher gibt es hier keine einheitlichen Preise – also einfach anfragen, dann besprechen wir Eure Vorstellungen und ob und wie sie umsetzbar sind.
Ich berate gerne mit Euch; aber welche bevorzugte Sitz- und Arbeitshöhe Ihr habt, ob Ihr Euch lieber über die Arbeit beugt oder die Arme hoch nehmt und ausstreckt usw. müßt Ihr am Ende des Tages selbst entscheiden.